Backup Systeme & LösungenTI-Secutity

Wir erstellen, planen und konzipieren individuelle Sicherungslösungen für ihr Unternehmen.Ausführliche Beratungsgespräche sind für uns ein fester Bestandteil unseres Leistungsspektrums. Unsere Backup-Systeme sichern regelmäßig Daten und Anwendungen.

 

Gesetzeslage:

Die Pflicht zur Datensicherung ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, revisionssichere Buchführung (HGB). Von der kurzzeitigen Aufbewahrung (begrenzt auf einen Tag bis drei oder auch sechs Monate) unterscheidet sich die längerfristige Datenarchivierung, die anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Die Grundsätze zur Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände ist in Deutschland seit Januar 2002 für Unternehmen verbindlich in der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), herausgegeben vom Bundesfinanzministerium, zusammengefasst.

Es ergeben sich folgende Fragen

  • Wie hat die Datensicherung zu erfolgen?
  • Wer ist für die Datensicherung verantwortlich?
  • Wann werden Datensicherungen durchgeführt?
  • Welche Daten werden gesichert?
  • Welches Speichermedium ist zu verwenden?
  • Wo wird die Datensicherung aufbewahrt?
  • Wie wird die Datensicherung vor Daten-Diebstahl gesichert?
  • Wie lange werden Datensicherungen aufbewahrt?
  • Wann und wie werden laufende Datensicherungen auf ihre Wiederherstellbarkeit überprüft?
  • Welche Sicherungs-Strategie wird gewählt?