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Backup Systeme - Lösungen Netzwerk

Wir erstellen, Planen und konzipieren individuelle Sicherheitslösungen für ihr Unternehmen.
Ausführliche Beratungsgespräche sind für uns feste Bestandteile unseres Leistungsspektrums. Unsere Backup-Systeme sichern regelmäßig Daten und Anwendungen.

Gesetzeslage:

Die Pflicht zur Datensicherung ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, revisionssichere Buchführung (HGB). Von der kurzzeitigen Aufbewahrung (begrenzt auf einen Tag bis drei oder auch sechs Monate) unterscheidet sich die längerfristige Datenarchivierung, die anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Die Grundsätze zur Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände ist in Deutschland seit Januar 2002 für Unternehmen verbindlich in der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), herausgegeben vom Bundesfinanzministerium, zusammengefasst.

Es ergeben sich folgende Fragen?

  • Wie die Datensicherung zu erfolgen hat?
  • Wer für die Datensicherung verantwortlich ist.
  • Wann Datensicherungen durchgeführt werden.
  • Welche Daten gesichert werden sollen.
  • Welches Speichermedium zu verwenden ist.
  • Wo die Datensicherung sicher aufbewahrt wird.
  • Wie die Datensicherung vor Daten-Diebstahl zu sichern ist (zum Beispiel durch Verschlüsselung).
  • Wie lange Datensicherungen aufzubewahren sind.
  • Wann und wie Datensicherungen auf ihre Wiederherstellbarkeit überprüft werden.
  • Welche Sicherungs-Strategie (a) vollständige Sicherung am Wochenende (b) inkrementelle oder differenzielle Sicherung.

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